
Aktuelle Informationen zum Schuljahr 2021/22
Coronavirus
Wie es nach den Sommerferien weiter geht ….
…ist im Moment so geplant:
1. Die Testpflicht besteht weiter
Am Unterricht teilnehmen darf nur, wer über ein negatives Testergebnisses – entweder in Form eines professionellen Schnelltests oder eines Selbsttests in der Schule – verfügt. Dieser Test darf zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstags nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Regelung gilt nicht für punktuelle Ereignisse wie Elternabende oder Schulfeste.
Alle Schüler*innen müssen daher weiter zweimal wöchentlich getestet werden, um am Unterricht teilnehmen zu können. Dies geschieht am Montag und Mittwoch – und nur an diesen beiden Tagen - durch das DRK (Nasenabstrich) bzw. das Team der Einhorn Apotheke (Lollitest).
Schüler*innen, die an einem dieser Tage krank sind oder einen Termin haben, müssen entweder bis zum nächsten „Testtag“ zuhause bleiben oder eine Bescheinigung einer externen Teststelle mitbringen. Ausnahmen sind nur für diejenigen möglich, die sich selbständig testen.
Keinen Test vorweisen müssen weiterhin von einer Covid-19-Erkrankung genesene (der Nachweis ist auf sechs Monate befristet) oder vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen. Die Möglichkeit, für einzelne Schülerinnen und Schüler gesonderte Vereinbarungen zwischen Elternhaus und Schule zu treffen, bleibt bestehen
2. Betretungsverbot
Personen, die selbst oder bei denen Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für Covid-19 aufweisen, dürfen nicht am Präsenzbetrieb der Schulen teilnehmen. Dasselbe gilt für Personen, deren Hausstandsangehörige einer Quarantäne unterliegen, es sei denn, sie selbst sind gegen Covid-19 geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen und die Quarantäne beruht nicht auf dem Verdacht einer Infektion mit einer als besorgniserregend eingestuften Virusvariante.
3. Befreiung vom Unterricht
Weiterhin möglich sein wird es, Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden. Schülerinnen und Schüler, die nicht in den Präsenzunterricht kommen, sind verpflichtet, an einem von der Schule angebotenen Distanzunterricht teilzunehmen.
Das wichtigste in leichter Sprache:
Unterricht nach den Sommerferien
1. Testpflicht
Die Test-Regeln gelten noch.
Immer Montag und Mittwoch findet der Test in der Schule statt.
Ihr Kind ist nicht da:
Es braucht eine Bescheinigung von einer Teststelle.
Ausnahme: Ihr Kind testet sich selbst.
Ihr Kind hatte Corona - es muss sich nicht testen
Ihr Kind ist geimpft – es muss sich nicht testen.
2. Betretungs-Verbot
Ihr Kind darf nicht in die Schule kommen.
Zum Beispiel wenn
-es Corona hat.
-es Anzeichen von Corona hat.
-im Haushalt lebt jemand, der Corona hat.
-im Haushalt lebt jemand, der Anzeichen von Corona hat.
-die Familie in Quarantäne ist.
Die Anzeichen sind Fieber, trockener Husten, Geschmacks-Verlust.
3. Sie wünschen:
Mein Kind soll zuhause bleiben:
Geben Sie ein Attest mit.
Schreiben Sie der Schule
Ausführlicher Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der
Internetseite des Hessischen Kultusministeriums unter:
www. kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona.
Informationen zur Durchführung der Selbsttests und kindgerechte Erläuterungen zu den einzelnen Schritten können Sie unter folgenden Links ansehen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/video-selbsttests-1873982
https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/
https://www.youtube.com/watch?v=A0EqaSBurX0&t=47s (Video der Augsburger Puppenkiste)
Allgemeine Informationen zu Corona
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona
sowie den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen