
Schülerschaft
Ein Förderbedarf im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung liegt vor, wenn Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer körperlichen und motorischen Voraussetzungen in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schulen ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.
Zum Personenkreis von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung gehören Kinder und Jugendliche mit:
Schädigungen von Muskulatur und Knochengerüst
- cerebralen Bewegungsstörungen (z. B. Hemiplegien, Hypotonie, Spastiken, Athetose, Ataxie)
- Querschnittslähmungen
- Muskelerkrankungen (z. B. Muskeldystrophien, Muskelatrophie …)
- Rückgratverkrümmungen (z.B. Skoliosen, Lordosen, Kyphosen)
- Glasknochenkrankheit
- Multiple Sklerose
- Fehlbildungen der Gliedmaßen, Amputationen
- Minderwuchs
- Fehlbildungen des Skelettsystems (z.B. Amelien, Dysmelien)
- genetisch bedingte Syndrome
- Luxationen
Schädigungen von Gehirn und Rückenmark
- Epilepsien
- Beeinträchtigungen nach Unfall, Amputation. Tumoren oder Schlaganfall
- Zustand nach Hirnblutungen, Schädel-Hirn-Trauma
- Spaltbildungen des Rumpfes (z.B. Spina bifida, Polyomyelitis)
- Parkinsonerkrankungen
Schädigungen durch chronische Krankheit und Fehlfunktion von Organen
- Stoffwechselstörungen (z.B. Diabetes, Mukoviszidose, Morbus Crohn…)
- chronische Erkrankungen (z.B. Herzerkrankungen, Rheuma, Arthritis, Hämophilie)
- Störungen des Immunsystems (z. B. schwere Allergien mit anaphylaktischem Schock, …)
- Hauterkrankungen
- onkologische Erkrankungen, Tumore
- Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma)
- Infektionen
Einschränkungen der körperlichen und motorischen Entwicklung können sich erschwerend auf alle Lern- und Lebensbereiche auswirken. Die schulischen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler erfordern deshalb, dass Bildungsangebote unter dem Blickwinkel veränderter Körperlichkeit und Bewegung betrachtet werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Funktionseinschränkungen sowie Bewegungsbarrieren nicht zu Einschränkungen des individuellen Bildungsweges führen. Die sonderpädagogische Unterstützung im schulischen Kontext soll dazu beitragen, dass die Kinder und Jugendlichen zur größtmöglichen Eigenständigkeit finden und ihre individuellen Entwicklungspotenziale nutzen können. Hierzu gehört auch das Erlangen der Kompetenz, selbstbewusst mit einer eventuell bestehenden Abhängigkeit von Unterstützung umzugehen und über notwendige Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen selbst bestimmen zu können.
Um die notwendige sonderpädagogische Unterstützung im Unterricht sicher zu stellen, können medizinisch-therapeutische, pflegerische, technische und soziale Maßnahmen erforderlich sein.