Beratungsschwerpunkte

Allgemeine Übersicht

In der Beratung von Schulen und Eltern gibt es Fragen, die sich häufig stellen und auf die die Beratungslehrkräfte des üBFZ KME vorbereitet sind.

Nachteilsausgleich

Die meisten der Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt KME in unserem Zuständigkeitsbereich besuchen eine Regelschule. Damit dies mit der Beeinträchtigung gelingen kann, sieht das hessische Schulgesetz die Gewährung eines Nachteilsausgleiches vor.

Hilfsmittelversorgung

Die Beratung des üBFZ KME bezieht sich auch auf die Fragen der Versorgung mit den verschiedensten Hilfsmitteln.

Schulwegplanung

Schülerinnen und Schülern mit körperlich-motorischen Beeinträchtigungen oder mit chronischen Erkrankungen können ihren Schulweg oftmals nicht selbständig zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen.

Teilhabeassistenz

Die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit körperlich-motorischen Beeinträchtigungen oder mit chronischen Erkrankungen in der allgemeinen Schule bedarf häufig der personellen Unterstützung in Form einer Teilhabeassistenz (THA).

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