Grundlagen der Arbeit

rechtliche Grundlagen

 Grundlagen des Unterrichts an der Christoph-Graupner-Schule sind das Hessische Schulgesetz (HeSchG) von 2023, die Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) von 2015 und die Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung von 2013.

Förderplanung

Wir sehen es als unsere Aufgabe, jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler, ausgehend von ihren/seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, ihren/seinen Interessen und Verhaltensweisen, durch gezielte Maßnahmen und Hilfsangebote zu fördern, so dass ihr/ihm Lernfortschritte in allen Entwicklungsbereichen ermöglicht werden.

Leitbild

Das Bildungsrecht von Menschen mit Behinderung ist durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (1949), die Kinderrechtskonvention (1989) sowie UN-Behindertenrechtskonvention (2006) garantiert.

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